30Jan

Kurzbewertung der Diakonie Deutschland zur Verschärfung der Sanktionsregelungen beim Bürgergeld

Diakonie Deutschland - Position

Die Bundesregierung hat beschlossen, mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz die 100%-Sanktionierung des Regelbedarfs wieder einzuführen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Vollsanktionierung in seinem Urteil 2019 nicht endgültig ausgeschlossen hatte, so waren Leistungsminderungen doch in der Folge dieses Urteils auf max. 30% des Regelbedarfs beschränkt. Das Gericht hatte 2019 hervorgehoben, dass der vollständige Entzug des verfassungsmäßig garantierten Existenzminimums ein nicht verfassungsgemäßer Eingriff in die Grundrechte ist.

Die Diakonie Deutschland kritisiert die geplanten Änderungen deutlich und stellt die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen in Frage. Insbesondere beschreibt sie die potentiellen Folgen für die Leistungsberechtigten und Menschen, die mit ihnen im Haushalt leben.

Die Kurzbewertungen in voller Länge stehen unten für Sie zum Download bereit.

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