
Beihilfefonds der KASA
In der Sozialen Beratung stehen wir immer wieder vor der Situation, dass Menschen in akuten Notlagen sofort und unkompliziert geholfen werden muss. Unser Beihilfefonds ermöglicht uns diese Soforthilfen. Hier haben wir ein paar Beispiele für Sie zusammengestellt, die zeigen, wie das in der Praxis aussehen kann.
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Wie werden die Spenden verwendet?
Ihre Spende wird in Form von einmaligen Beihilfen ausgegeben, um eine momentane Notlage zu überstehen oder abzumildern, wenn staatliche Hilfen nicht greifen oder noch nicht zur Verfügung stehen.
Beispiel 1:
Herr A. hat Probleme. Das weiß er und er schämt sich dafür. Damit sein Umfeld nichts mitbekommt, zieht er sich immer mehr zurück. Er versucht alles, um alleine wieder auf die Beine zu kommen. Auf gar keinen Fall möchte er Geld vom Staat. Außerdem weiß er auch gar nicht so genau, was ihm zustehen würde. Und selbst wenn: Diese ganze Bürokratie! Das versteht er sowieso alles nicht und wenn er ganz ehrlich ist, macht es ihm auch Angst.
Erst als alle Reserven aufgebraucht sind - persönlich und finanziell - und er überhaupt keinen Ausweg mehr sieht, sucht er sich Hilfe. Er hat da mal was von einer Sozialberatung gelesen... Er sucht sich die Telefonnummer raus, nimmt seinen ganzen Mut zusammen und ruft an.
Wir stellen fest, dass Herr A. einen Anspruch auf staatliche Leistungen hat und unterstützen ihn bei der Antragstellung. Selbst wenn der Antrag vollständig ist, dauert es i.d.R. mehrere Wochen, bis darüber entschieden ist und noch ein paar Tage länger, bis das Geld tatsächlich auf dem Konto ist.
Wir geben Herrn A. eine Beihilfe mit, so dass er die Zeit bis zur Auszahlung überbrücken und sich wenigsten etwas zu Essen kaufen kann.
Beispiel 2:
Frau B. hat einen Facharzttermin in einer anderen Stadt. Sie hat kein Auto und ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Da sie Grundsicherung bezieht, hat sie keine Rücklagen und die Fahrtkosten bedeuten für sie eine erhebliche Belastung. Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten nicht, da keine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegt und die Kasse keine Grundlage für einen Ausnahmefall sieht.
Wir helfen aus, indem wir die Fahrkarte finanzieren.
Beispiel 3:
Familie C. hat zwei Kinder, lebt von einem Einkommen, Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Damit kommt sie gerade so über das Existenzminimum. Nun fährt Kind 1 auf Klassenfahrt. Die Eltern C. wissen nicht, wie sie das bezahlen sollen. Es ist so schon oft nicht leicht, die alltäglichen Ausgaben zu stemmen. Schweren Herzens beschließen sie, Kind 1 nicht anzumelden. Durch Zufall erfahren sie von uns.
Wir erklären Familie C., dass sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe hat. Wenn Sie einen Antrag beim Sozialamt stellt, werden die Kosten für die Klassenfahrt übernommen. Das gilt aber nur für die Kosten, die die Schule bestätigt. Damit sich Kind 1 zwischendurch eine Kleinigkeit leisten kann und nicht ausgegrenzt wird, geben wir ihm ein kleines Taschengeld mit auf die Fahrt.