Ansprechpartnerin

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Elke Hellauer

Nikolastr. 12d
94032 Passau

Tel. 0851 5606 128
Fax 0851 5606 160
betreuungsverein@diakonie-passau.de

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Nicht(s) vergessen Gut vorbereitet für die letzte Reise

Betreuungsverein

Im Vordergrund der gesetzlichen Betreuung stehen die Wünsche und Anliegen des Betreuten.

Es handelt sich nicht um eine Entmündigung. Ziel ist es, die notwendigen Rechtsgeschäfte zu organisieren und dem Menschen in seiner Situation unterstützend zur Seite zu stehen.

Was wir machen

Gesetzliche Betreuung

  • Gesetzliche Betreuung ist ein Angebot für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen, denen es Probleme bereitet den Alltag zu meistern, Anträge zu stellen oder aber das Leben im Allgemeinen zu bewältigen.
  • Jeder/jede kann beim zuständigen Betreuungsgericht eine Betreuung anregen, wenn er/sie den Eindruck hat, dass der/die Betroffene die Hilfe eines gesetzlichen Betreuers benötigt.

Ablauf einer gesetzlichen Betreuung

  1. Anregung beim zuständigen Betreuungsgericht
  2. Abklärung mit der betreffenden Person, ob eine Betreuung gewünscht wird
  3. Klärung der Aufgabengebiete
  4. Betreuungsgericht wählt einen gesetzlichen Betreuer aus und übergibt die geregelten Aufgabengebiete

Angebote

  • Antragstellung bei Rententräger, Jobcenter, Bezirk
  • Unterstützung bei Wohnungssuche oder Arbeitsaufnahme
  • Kontrolle der finanziellen Situation
  • Planung und Organisation von Anschaffungen
  • Unterstützung in gesundheitlichen Angelegenheiten

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wir beraten Sie rund um die wichtigen Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.